Auch beim Besuch einer Förderschule besteht ein Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe. Der Fall: Ein jetzt 14-jährige Schüler besucht ein sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum. Neben mit frühkindlichem Autismus bestehen bei ihm eine Störung des Orientierungssinns sowie Weglauftendenzen. Er benötigt auf Grund eingeschränkter grob- und feinmotorischer Fähigkeiten auch Hilfe bei zahlreichen Alltagsverrichtungen (Toilettengang, An- und Ausziehen, Essen mit Messer und Gabel etc.).
Das Landratsamt übernahm „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" Kosten der Schulbegleitung zur pädagogischen Betreuung im Umfang von nur 13 Wochenstunden im Schuljahr 2014/2015 und argumentierte, die Schule für geistig behinderte Kinder müsse jedem Schüler auch eine individuelle und an seinen Ressourcen orientierte Förderung bieten: die zähle zum Kernbereich der pädagogischen Arbeit.
Das Landessozialgerichts befand in 2. Instanz die Beschränkung der Schulbegleitung auf 13 Wochenstunden als rechtswidrig Maßgeblich sind nach der Auffassung des Senats Art und Schwere der Behinderung und deren Folgen im konkreten individuellen Einzelfall. Mehr …
Die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Baden-Württemberg der sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung (GENT) hat uns die Liste ihrer Mitgliedsschulen zu Verfügung gestellt.
Der Runde Tisch in Stuttgart „Unterstützungs- und Präventionsangebote gegen (sexualisierte) Gewalt an Menschen mit Behinderung“ hatte es sich 2014/2015 zur Aufgabe gemacht, vorhandene Informationen zu diesem Themenbereich aus verschiedenen Systemen, wie der Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe, der Eingliederungshilfe sowie aus dem Bereich Schule und Justiz zusammenzutragen und dieses Thema in Stuttgart voran zu bringen. Aktuelle Bedarfe in diesem Bereich wurden dort gesammelt, besprochen und in 3 Arbeitsgruppen weiter bearbeitet.
Eine der drei Arbeitsgruppen, die „AG Qualifizierung“ hat zum Them Umgang mit sexualisierter Gewalt eine Handreichung entwickelt. Ein eigenes institutionsinternes Vorgehensmodell für Ihre Einrichtung, das auf Basis der vorliegenden Handreichung erarbeitet wird, macht es Mitarbeitenden in Einrichtungen der Behindertenhilfe möglich, zeitnah und wohlüberlegt bei Verdacht, Meldung oder Beobachtung von sexualisierter Gewalt zu reagieren. Ansprechpartner*innen zur näheren Erläuterung und für weitere Informationen zum Runden Tisch sind am Anfang des Dokuments benannt.
Beachten Sie dazu bitte auch diese Meldung von KOBRA eV
Menschen, die aufgrund der Schwere ihrer Behinderung die Voraussetzungen für eine sonderpädagogische Weiterbildung oder Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) oder einer Beschützenden Werkstatt (BW) nicht oder noch nicht erfüllen, werden im Förder- und Betreuungsbereich (FuB) begleitet, gefördert und betreut. Dachorganisation der WfbM in Baden-Württemberg ist die Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen Baden-Württemberg e.V., die wiederum in der Bundesarbeitsgemeinschaft WfbM organisiert ist.
Seit November 2022 gibt es eine Liste mit 80 Werkstätten in BW mit spezialisiertem Förder- und Betreuungsbereich für schwerst- und mehrfach behinderte Menschen, die mit den Tätigkeiten im Berufsbildungs- oder Arbeitsbereich der Werkstatt gegenwärtig überfordert sind. Einige Werkstätten verfügen auch über Tagesförderstätten.
Die Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf erhalten dort eine besonders intensive Betreuung, Förderung und Pflege. Die Vermittlung von Tagesstruktur und lebenspraktischen Fähigkeiten nimmt neben den leichten Produktionsarbeiten einen wesentlichen Teil der Arbeit in diesem Bereich ein. Menschen, die diese Einrichtungen besuchen, sind nicht als Arbeitnehmerin oder als Arbeiternehmer sozialversichert. Weitergehende Informationen
"Arbeit und Bildung für Menschen mit hohem Bildungsbedarf - Konzepte und Projekte zur Weiterbildung der Förder- und Betreuungsbereiche FuB" war das Thema einer Fortbildungsveranstaltung der AV DEBW (Arbeitsgemeinschaft Angehörigenvertretungen diakonischer Einrichtungen der Behindertenhilfe in Württemberg) bei der Beschützenden Werkstätte Heilbronn am 04.05.2013.
Frau Hermann/ Geschäftsbereich Soziales LRA Lörrach schildert das KVJS-geförderte Projekt: Grundsätzlich wollen Menschen mit Behinderung gebraucht werden. Die Hilfeplanung muss alle 6-8 Wochen nachverfolgt werden. FuB- und sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter der WfbM mit 6:1-Betreuungsschlüssel zusammenbringen, damit beide davon profitieren (vorab Wismarer Kompetenz-Analyse). Effekt: Weniger Verhaltensauffälligkeiten aufgrund der Zunahme der kommunikativen Kompetenz.
Eine Differenzierung der Hilfeplanung ist notwendig. Es werden zusätzliche externe Hilfen gebraucht. Die behinderten Menschen brauchen Pflege- und Rückzugsräume! Herr Kirch (BW Heilbronn-Talheim: Neue Mitarbeiter, kleine Räume, bessere Betreuung – das ergibt Inklusion. Die verbesserte Kommunikation zeigt bereits nach vier Monaten Wirkung. Es wird viel mit Sektoral-Timern und mit Lern-PCs gearbeitet.
Frau Wagner (Remstal-Werkstätten Waiblingen): FuB wird oft neben WfbM angesiedelt. Es geht um sinnstiftende Förderung, lebenswerte Aufgaben und Durchlässigkeit. Ambulante Teilhabe an Arbeit in größerer Arbeitsgruppe, Nachholen von BBB, evtl. mit Hilfsassistent (Praktikum) vor Ort.
Kooperationsprojekt FuB und Gemüsebau: FuBler helfen bei Tomatenernte, Wiegen und Verkaufen. Partnermodell mit eingestreuten Plätzen z.B. beim Therapeutischen Reiten/ Dyade mit MA Lohn. Leistungstypen differenzieren zu wenig. Rahmenvertrag-Vergütungsverhandlungen müssen geführt werden. Angehörige und Betreuer müssen den Anstoß geben, wenn zwischen WfbM und FuB gewechselt werden soll.
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Seit 02.01.2018 werden bundesweit über 400 Beratungsstellen eingerichtet, in denen Sie sich beraten lassen können. Mehr …