Schon seit vielen Jahren fordert die Bundesvereinigung Lebenshilfe eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe, damit auch Kinder mit Behinderung und ihre Familien deren Leistungen erhalten können. Mit dem Kinder- und Jugendhilfestärkungsgesetz hat das Bundesfamilienministerium nun endlich einen Gesetzentwurf vorgelegt, der diesen Anspruch erfüllt, schreibt sie hier. Auch Die Fachverbände sind weitgehend mit dem KJSG-Entwurf einverszanden.
Berücksichtigen die Regierungen in Bund und Ländern in ihren Koalitionsvereinbarungen die Rechte von Menschen mit Behinderungen? Setzen sie sich wichtige Anliegen der UN-Behindertenrechtskonvention zum erklärten Ziel? Die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention hat eine Auswertung aller geltenden Koalitionsvereinbarungen in Bund und Ländern veröffentlicht. Sie vergleicht die Koalitionsverträge daraufhin, ob auf die Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen in zentralen Bereichen hingewirkt wird.
Das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte veröffentlichte im Dezember 2014 eine Thematische Studie zum Recht von Menschen mit Behinderungen auf unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft. Diese Studie erläutert die menschenrechtlichen Aufgaben und Verpflichtungen, die sich aus Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK, engl. Convention on the Rights of Persons with Disabilities CRPD) herleiten und zeigt Wege zur Umsetzung dieses Rechts in Deutschland auf.
Das UN-Hochkommissariat benennt drei zentrale Elemente des Rechts auf unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft: die Wahlfreiheit, die Unterstützung und die Verfügbarkeit von gemeindenahen Diensten und Infrastrukturen. Dazu müssen die rechtliche Handlungsfähigkeit aller Menschen mit Behinderungen anerkannt, Zwangsunterbringungen verboten und ein Prozess der De-Institutionalisierung angestoßen werden. Alle Nationen dieser Welt sind aufgefordert, den Ergebnissen dieser Studie Rechnung zu tragen und entsprechende Maßnahmen umzusetzen.
Da die Studie nicht in deutscher Übersetzung erhältlich ist, hat die Monitoring-Stelle UN-BRK die wesentlichen Inhalte auf Deutsch zusammengefasst.
Die Monitoring-Stelle UN-BRK unterstützt mehrere Bundesländer bei der Überprüfung von Gesetzen und Verordnungen mit Blick auf die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Mit der Arbeitshilfe können Bundes- und Landesverwaltungen in einem ersten Schritt grob prüfen, ob gesetzliche Regelungen mit der UN-Behindertenrechtskonvention in Konflikt stehen ("Normenkonflikt") oder besondere Fragen aufwerfen und deshalb einer vertiefenden Prüfung unterzogen werden sollte. Beispielsweise reicht es im Bildungsbereich nicht, dass alle Menschen mit Behinderungen einen Rechtsanspruch auf Zugang zum allgemeinen Bildungssystem haben, vielmehr müssen die gesetzlichen Rahmenbedingungen insgesamt darauf ausgerichtet sein, inklusive Bildung tatsächlich zu ermöglichen und zu befördern.
Ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der UN-BRK ist das zum Januar 2015 in Kraft getretene Landesbehindertengleichstellungsgesetz. Baden- Württemberg war das erste Bundesland, das die Stadt- und Landkreise verpflichtet, Behindertenbeauftragte zu bestellen. Der Behindertenbeauftragte des Landes ist der ehemalige SPD-Politiker Gerd Weimer.
Die Landesregierung von BaWü hat sich auf einen Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention verständigt. Der rund 250 Seiten umfassende Aktionsplan vom Frühjahr 2015 listet etwa 230 Maßnahmenvorschläge für 11 Handlungsfelder zur Förderung der Inklusion auf. Die Handlungsfelder beziehen sich auf die Ziele der Inklusion, den Schutz der Menschenwürde, auf Bildung, Gesundheit, Arbeit und Beschäftigung, Wohnen, Barrierefreiheit, sowie Kultur, Freizeit und Sport, ferner gesellschaftliche und politische Teilhabe, die Förderung des Landes für Aktivitäten anderer Akteure und die Internationale Zusammenarbeit.
Der Aktionsplan wurde am 26. Oktober 2015 bei einem Landesinklusionstag in Stuttgart der breiten Öffentlichkeit erläutert und in Fachforen vertieft. Die Präsentationen finden Sie hier.
Am 28. Juni 2016 hat das Bundeskabinett die zweite Auflage des Nationalen Aktionsplans zur UN-Behindertenrechtskonvention (NAP 2.0) verabschiedet. Mit dem NAP 2.0 bringt die Bundesregierung die Inklusion von Menschen mit Behinderungen durch gezielte Maߟnahmen auf der Bundesebene weiter voran. Er soll dazu beitragen, dass Inklusion als in allen Lebensbereichen zu berücksichtigendes Prinzip Einzug hält.
Verschiedene Institutionen und Unternehmen haben auf dieser Basis eigene Aktionspläne entwickelt, die hier erhältlich sind.