„Die Verordnungen und Einschränkungen wegen der Corona-Pandemie 2020 haben zu starken Einschränkungen für die Angehörigenarbeit geführt. Geplante Sitzungen und Veranstaltungen ab Mitte März 2020 mussten abgesagt und auf unbestimmte Zeit verschoben werden. So konnte auch das von der LAG AVMB BW für den 25.04.2020 geplante Informationsforum mit der Fortbildung der Eltern, Angehörigen und Betreuer zum Thema „Von der Bedarfsermittlung bei Menschen mit geistiger Behinderung zur Umsetzung des BEI_BW im Gesamt- bzw. Teilhabeplan“ nicht stattfinden.
Auf die im Herbst übliche Landeskonferenz muss die LAG im Jahr 2020 wegen der Corona-Auflagen für solche großen Veranstaltungen leider ebenfalls verzichten. Wir hoffen auf ein gesundes Jahr 2021!
Die fehlenden Möglichkeiten zum Treffen mit anderen Angehörigen zu Corona-Zeiten dürfen nicht dazu führen, dass Eltern, Angehörige und Betreuer und ihre Gremien von den Einrichtungen der Behindertenhilfe sowie von Politik und Verwaltung nicht mehr einbezogen und gehört werden!
Vorstand und Beirat der Landesarbeitsgemeinschaft der Eltern, Angehörigen und gesetzlichen Betreuer von Menschen mit geistiger Behinderung haben deshalb anstelle von Sitzungen Telefonkonferenzen zum Austausch über die aktuellen Themen eingerichtet und bereits mehrfach abgehalten.
Dabei wurde festgestellt, dass die Wohn- und Arbeitseinrichtungen (Werkstätten, FuB, BBB) zum Teil nur an die Information ihrer „Klienten“, also der Menschen mit Behinderung, und ihre Eltern bzw. Betreuer denken, wenn z.B. Verordnungen, Schließungen oder Besuchsregelungen mitgeteilt werden müssen. Aber oft werden weder die Werkstatt- oder Bewohnerbeiräte noch die Angehörigenbeiräte dabei angemessen mit einbezogen. Es sollte jedoch zumindest versucht werden, sich über Zwischenstände und Erfahrungen mit diesen Gremien auszutauschen!
Als die LAG AVMB BW 2018 die Rechte und Pflichten der Beiräte zusammengefasst hat (vgl. EAB-Grundlagen_20180815.pdf) hatten wir die derzeitigen Einschränkungen noch nicht im Blick.
Unter dieser Überschrift fand im März 2016 eine vom Diakonischen Werk Württemberg und der Evang. Akademie Bad Boll ausgerichtete Fortbildung in Sachen Recht und Rechtsverwirklichung für gewählte Bewohnerbeiräte der Diakonischen Behindertenhilfe und Sozialpsychiatrie statt. Knapp 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus insgesamt zehn Württemberger Einrichtungen waren vor Ort. Sich ausprobieren können, Situationen trainieren und gemeinsam bewerten und dabei Schlüsselqualifikationen, wie z.B. Vertrauen in eigene Ressourcen, Kritik- und Entscheidungsfähigkeit oder auch realistischere Selbsteinschätzung u. ä. zu stärken stand dabei im Mittelpunkt. Hier die Dokumentation.
Menschen mit einem Bruder oder einer Schwester mit Behinderung wachsen oft unter besonderen Bedingungen auf. Und sie haben häufig einen Wunsch: Ich will darüber reden, ohne viel erklären zu müssen.
Während es für Kinder bereits zahlreiche Möglichkeiten gibt, sich mit ihrer Situation auseinander zu setzen, wurden erwachsene Geschwister bisher kaum berücksichtigt. Diese Lücke will die Lebenshilfe jetzt schließen: GeschwisterNetz ist ein Soziales Netzwerk für erwachsene Geschwister von Menschen mit Behinderung. Das Online-Angebot der Bundesvereinigung Lebenshilfe kann erwachsene Geschwister verbinden, unterstützen und stärken. Das Projekt wird von der KKH, der Kaufmännischen Krankenkasse, gefördert.
Über GeschwisterNetz können sich die Teilnehmenden deutschlandweit verbinden. Sie können ein eigenes Profil anlegen, wichtige Momente und Bilder miteinander teilen, Veranstaltungen erstellen und sich in Foren austauschen. Außerdem bietet das Angebot vielfältige Informationen zu wichtigen Themen für ein Leben mit Behinderung wie zum Beispiel dem Betreuungsrecht und verschiedenen Wohnformen.
GeschwisterNetz ist ein geschlossenes Angebot – wer mitmachen möchte, muss sich anmelden. Das geht nur durch eine Einladung anderer erwachsener Geschwister, die schon dabei sind. Wer niemanden kennt, kann seine Registrierung unkompliziert beantragen. So sollen Kommunikation und Daten im Netzwerk so gut es geht geschützt werden.
Ab 2016 sollen Beschäftigte in Baden-Württemberg die Möglichkeit erhalten, im Rahmen der Bildungszeit auch für Weiterbildungen im Ehrenamt bis zu fünf Arbeitstage pro Jahr freigestellt zu werden. Eine entsprechende Rechtsverordnung zum Bildungszeitgesetz hat die Landesregierung im November 2015 auf den Weg gebracht. Bislang sind Qualifizierungsmaßnahmen, für die eine Freistellung im Rahmen der Bildungszeit möglich ist, auf den beruflichen und politischen Bereich beschränkt.
Bis Anfang Dezember haben die Organisationen der Wirtschaft und die Gewerkschaften, Organisationen aus dem kommunalen, kirchlichen und sozialen Bereich sowie aus der Erwachsenenbildung Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen.
Im Entwurf der Rechtsverordnung sind die Bereiche der ehrenamtlichen Tätigkeiten festgelegt, für die Weiterbildungen im Rahmen der Bildungszeit erfolgen können. Dazu zählt vor allem der soziale Bereich, Sport, Amateurmusik, -theater und Laienkunst, Kinder- und Jugendarbeit, aber auch der Tier-, Natur- und Umweltschutz. Das Engagement in öffentlichen Ehrenämtern, etwa als ehrenamtliche Richterin oder Richter, als ehrenamtlicher Vormund, Pfleger und Betreuer, fällt ebenfalls unter diese Regelung.
Weiterbildungen im Sinne des Bildungszeitgesetzes können lediglich bei Bildungsträgern erfolgen, die für die Durchführung von Bildungszeitmaßnahmen vom Regierungspräsidium Karlsruhe anerkannt wurden. Die Rechtsverordnung sieht die Möglichkeit einer gesonderten Anerkennung von Trägern ehrenamtlicher Qualifizierungen vor, die bisher noch nicht nach dem Bildungszeitgesetz anerkannt wurden. Dafür sind unter anderem Anforderungen an das Personal, die räumliche und sachliche Ausstattung des Trägers nachzuweisen.
Die LAG AVMB BW ist Mitglied im Bundesverband von Angehörigen- und Betreuerbeiräten in Werkstätten und Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen (BKEW).
Die Präsentation von Frau Dr. Monika Seifert, Vorsitzende der Deutschen Heilpädagogischen Gesellschaft Berlin auf der BKEW-MV am 16. März 2013 galt dem Thema "Stellenwert von Angehörigen(beiräten) in Einrichtungen der Eingliederungshilfe - Aktueller Stand und Perspektiven." Hier die Folien als PDF.
Seit der Einführung des SGB IX am 01.07.2001 ist eine Mitwirkung der Eltern, Angehörigen und gesetzlichen Betreuer in Werkstätten vorgesehen. Unsere Handreichung hilft Ihnen dabei.